Gesetze / Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

KapMuG

§ 8 Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses

Stand: 20.07.2024

Bank- und KapitalmarktrechtBund170 Entscheidungen

Ab dem Erlass des Vorlagebeschlusses sind weitere gleichgerichtete Musterverfahrensanträge unzulässig; § 3 ist anzuwenden.

§ 7 § 9